Gesonderte Vertragsbedingungen & AGB
Der Auftraggeber
- erwirbt kein Eigentum an den AZ Referenzdaten
- darf die Daten nur innerhalb seines Unternehmens nutzen
- darf die Daten Dritten nicht ganz oder teilweise im Original, in Kopie oder in geänderter Form überlassen oder veräußern. Dies ist auch nicht für Testzwecke erlaubt.
- darf die Daten nicht anderweitig nutzen
- darf die Daten nicht nachbilden
- darf die Daten nicht veröffentlichen (z.B. im Internet)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AZ Direct GmbH
für Produkte aus dem Bereich „AZ Referenzdaten“
AZ Direct GmbH
Carl-Bertelsmann-Straße 161 S
33311 Gütersloh
Sitz: Gütersloh
Amtsgericht Gütersloh HRB 1631
Geschäftsführer: Dirk Kemmerer, Oliver Reinke, Carsten Diepenbrock
Gültig ab 26.03.2022
Die AZ Direct GmbH (nachfolgend „AZ“) erbringt die nachgenannten Leistungen: Lieferung von Produkten aus dem Bereich „AZ Referenzdaten“ ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Version. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn AZ diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Unter dem Begriff „AZ Referenzdaten“ wird im Rahmen dieser AGB verstanden: sogenannte harte Informationen zum räumlichen Umfeld (z.B.: Straßenverzeichnis, Gebäudeverzeichnis, Koordinaten) und statistische Informationen (z.B. Kaufkraft in einem Straßenabschnitt, Gebäudealter)
1. Vertragsschluss
1.1 Die Angebote von AZ sind freibleibend. Eine vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das AZ innerhalb von zwei Wochen ab Eingang bei AZ mittels Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail oder durch Erbringung der Leistung annehmen kann. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt durch die Auftragsbestätigung von AZ bzw. die Ausführung des Auftrags durch AZ zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung (soweit erteilt) und diesen AGB. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.2 Soweit nach der Vereinbarung der Parteien zur Erbringung der Leistungen Daten Dritter genutzt werden sollen, die bei Vertragsschluss durch AZ noch nicht lizenziert waren, steht der Vertrag zwischen AZ und dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Dritten zur entsprechenden Nutzung.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Leistungsinhalte und ihr Umfang sind, soweit im Vertrag nicht geregelt, in diesen AGB näher beschrieben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistung:
• Datenlieferung: Lieferung einer/mehrerer von der AZ generierten Datendatei mit AZ Referenzdaten (eigenrecherchierte und/oder lizenzierte AZ Daten und/oder Open-Data) an den Auftraggeber zu dessen Nutzung gemäß Ziffer 2.4 dieser AGB.
2.2 Die Eigentums-/ Urheber- oder verwandte Schutzrechte und/oder Nutzungsrechte an den von AZ generierten und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten AZ Referenzdaten verbleiben bei AZ, soweit im Vertrag oder in dieser AGB nicht anders geregelt.
2.3 In einigen Produkten im Bereich „AZ Referenzdaten“ sind OpenData Informationen enthalten. Dies bedeutet, dass in diesem Fall die gelieferten Referenzdaten aus eigenen Quellen/Informationen, Daten von Lieferanten und aus OpenData Quellen erstellt und aktualisiert werden. Folgende Lizenz- bzw. Veröffentlichungshinweise werden hiermit gegeben und müssen bei einer Weitergabe der Rohdaten ebenfalls an den Kunden weitergegeben werden: © OpenStreetMap-Mitwirkende: https://www.openstreetmap.org/copyright ; "© Österreichisches Adressregister, aktueller Stichtag; STATISTIK AUSTRIA; Statistik Austria — data.statistik.gv.at. Die Eigentums-/ Urheber- oder verwandte Schutzrechte verbleiben bei OpenData Quellen bei dem jeweiligen Eigentümer. Schweizer Referenzdaten: Da u.a. Daten der „Die Schweizerische Post AG“ eingesetzt werden ist vor der Nutzung eine Registrierung unter https://account.post.ch/ erforderlich. Details stehen in den jeweiligen Produktbeschreibungen, Angeboten, Verträgen oder Bestellformularen.
2.4 Die gelieferten AZ Referenzdaten dürfen nur in dem vertraglich vorgesehenen Umfang und für den vertraglich vorgesehen Zweck genutzt werden. Soweit der Lizenzvertrag keine abweichende Regelung enthält, dürfen die von AZ an den Auftraggeber gelieferten AZ Referenzdaten nur für eigene Zwecke des Auftraggebers (keine Dienstleistung) genutzt werden, d.h. er ist nicht befugt, die AZ Referenzdaten Dritten ganz oder teilweise, im Original oder in Kopie zu überlassen oder zu veräußern. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Nutzung der AZ Referenzdaten. Nach der vereinbarten Nutzung bzw. mit Beendigung des Vertrages sind die AZ Referenzdaten unverzüglich vollständig zu vernichten bzw. zu löschen; auf Wunsch ist dies AZ unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Ausgenommen sind explizit abweichende vertragliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel eine dauerhafte Nutzung. Der Einsatz, die Nutzung oder Verwendung der AZ Referenzdaten für andere Zwecke als im Vertrag oder diesen AGB vereinbart ist nicht zulässig. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht befugt, die AZ Referenzdaten oder einen Auszug daraus anderweitig zu nutzen, nachzubilden, zu veröffentlichen (z.B. im Internet) in Rohform, auch nicht zu Testzwecken einem Dritten zur Verfügung zu stellen.
2.5 AZ ist berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Nutzungsbeschränkungen durch den Einsatz von Kontrolladressen und/oder Kontrolldaten jederzeit zu überprüfen.
2.6 AZ aktualisiert ihre Datenbestände in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen. AZ übernimmt darüber hinaus keine Gewähr für die Aktualität der AZ Referenzdaten.
2.7 Sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist und seine Pflichten aus dieser Ziffer 2 schuldhaft verletzt, ist AZ berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe zehnfachen Betrages des Entgeltes für den Auftrag, aus dem die verwendeten Referenzdaten stammen, zu verlangen. Im Fall laufender Lizenzgebühren beläuft sich die Vertragsstrafe auf die zehnfache Jahreslizenzsumme.
Für den Nachweis der vertragswidrigen Nutzung der Referenzdaten reicht der Nachweis der vertragswidrigen Nutzung einer Kontrolladresse und/oder Kontrolldatei.
3. Datenqualität sowie Mengenabweichungen bei Referenzdaten
3.1 Die von AZ angebotenen Referenzdatenbestände werden auf Basis statistischer Auswertungen von Datensubstanzen sowie auf Basis erteilter Informationen von dritter Seite erstellt. Des Weiteren unterliegen die zur Verfügung gestellten Referenzdaten ständigen Veränderungsprozessen (z.B. Neubauten, Umbenennungen). Die Bearbeitung der Datensubstanzen durch AZ erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Folglich können die dem Auftraggeber gelieferten AZ Referenzdaten trotz der regelmäßigen Aktualisierungen durch AZ nicht immer in Gänze richtig und fehlerfrei sein. Eine Fehlerquote von maximal 5% der gelieferten AZ Referenzdaten kann nicht ausgeschlossen werden. Bis zu diesen Grenzen besteht kein Mangel der AZ Referenzdaten im Sinne der Ziffer 7.
3.2 Da die Adressbestände von AZ aus den in der vorstehenden Regelung Ziffer 3.1 genannten Gründen stetigen Veränderungen unterworfen sind, ist AZ bemüht, die AZ Referenzdaten diesen Veränderungen zeitnah anzupassen. Dementsprechend kann es zu positiven oder negativen Mengenabweichungen der AZ Referenzdaten zwischen der in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Anzahl von AZ Referenzdaten und der bei der tatsächlichen Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Menge von AZ Referenzdaten kommen. AZ ist berechtigt, die im Auftrag angegebene Anzahl von AZ Referenzdaten ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber um 10% zu überschreiten oder zu unterschreiten. Bis zu dieser Grenze besteht kein Mangel der Adressen im Sinne der Ziffer 7. Positive oder negative Mengenabweichungen
finden bei der Vergütung Berücksichtigung, es sei denn, dies ist mit dem Wesen des Vertrages (Abgleich über mehrere Adressbestände, etc.) nicht vereinbar.
4. Lieferfristen und -termine
4.1 Die Lieferung der Referenzdaten erfolgt wie vertraglich vereinbart.
4.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von AZ liegende und von AZ nicht zu vertretende Ereignisse höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Pandemien, Terrorakte, Naturkatastrophen, Feuer, Sabotage, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe entbinden AZ für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung. AZ wird den Auftraggeber über den Eintritt der Störung in angemessener Weise unterrichten. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.
4.3 Verzögern sich die Lieferungen oder Leistungen von AZ, ist der Auftraggeber nur zum Rücktritt berechtigt, wenn AZ die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist zur Lieferung oder Leistung erfolglos verstrichen ist.
4.4 Kommt es zu Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die der Auftraggeber zu vertreten hat, beispielsweise durch nachträgliche Änderungswünsche oder verspätete Informationsverschaffung, kann sich die Lieferung über den Verzögerungszeitraum hinaus verschieben. AZ ist in diesem Fall nicht verpflichtet, vorrangig die entsprechend verzögerten Leistungen zu erbringen.
5. Lieferung / Versand
5.1 Der Versand der AZ Referenzdaten erfolgt nur auf elektronischem Wege (Internet, etc.). Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit dem Absenden der AZ Referenzdaten auf den Auftraggeber über.
5.2 Der Standard für die Übersendung der Referenzdaten ist der elektronische, die Kosten hierfür sind bereits in den Konditionen enthalten. Alle anderen Alternativen sind vorab schriftlich zu bestellen und sind aufpreispflichtig.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
6.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von AZ.
6.2 Wurde der Auftrag nach einem bestimmten Adressvolumen abgeschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Überschreitungen des gemeldeten Adressvolumen an AZ unverzüglich zu melden. In diesem Fall kommen die Preise des höheren Adressvolumens abhängig vom Zeitpunkt der Überschreitung zum Tragen.
6.3 Sämtliche Preisangaben von AZ verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.4 Rechnungen von AZ werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, mit Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.
6.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist AZ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. AZ ist darüber hinaus berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen.
6.6 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird für AZ nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder, schuldhaft verursachter Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, ist AZ berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und sämtliche weiteren bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
6.7 Wird gegen den Auftraggeber Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt, ist AZ berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche weiteren bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen.
6.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln, Untersuchungspflicht
7.1 AZ übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keine Garantie für die Beschaffenheit ihrer Leistungen oder Lieferungen, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt.
7.2 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Auftraggeber von AZ überlassenem Informationsmaterial sind nicht als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung oder Lieferung zu verstehen.
7.3 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der gelieferten AZ Referenzdaten setzen voraus, dass der Auftraggeber erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach der Lieferung bzw. Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel hat der Auftraggeber AZ unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Dabei hat der Auftraggeber die Mängel unter konkreter Beschreibung der Erscheinungsform(en) mit Hinweisen auf eventuell erschienene Fehlermeldungen anzugeben.
7.4 Bei jeder Mängelrüge steht AZ das Recht zu, die bemängelten AZ Referenzdaten zu untersuchen. Dafür wird der Auftraggeber AZ die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
7.5 Mängel wird AZ nach eigener Wahl durch für den Auftraggeber kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung von teilweise oder gänzlich neu hergestellten AZ Referenzdaten (gemeinsam Nacherfüllung“) beseitigen. Der Auftraggeber wird AZ die hierfür notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder hat AZ sie wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen. Ausgenommen sind abweichende vertragliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel ein Einmalkauf der Referenzdaten.
7.6 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Auftraggeber verursachten Gründen eintreten.
7.7 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versendungs-/ Arbeitskosten und sonstigen Aufwendungen übernimmt AZ.
7.8 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. der Übergabe der AZ Referenzdaten an den Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus anderen Gründen als Mängeln der Leistung oder Lieferung sowie hinsichtlich seiner Rechte bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
8.1 AZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet AZ nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten, sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von AZ ist in diesen Fällen auf vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden beschränkt. AZ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher
Pflichten auf dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber.
8.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch AZ.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass er die AZ zur Verfügung gestellten AZ Referenzdaten auch noch anderweitig gespeichert hat.
9. Rechte Dritter
Soweit durch die Bearbeitung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten AZ Referenzdatenbestände die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte Dritter verletzt werden und AZ von Dritten wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungsrechten) in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber AZ auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen in vollem Umfange freistellen und AZ die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfange erstatten.
10. Datenschutzbestimmungen/Abmahnungen
AZ weist die Auftraggeber darauf hin, dass die AZ Referenzdaten ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen bei der Nutzung der AZ Referenzdaten selbst verantwortlich.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gütersloh. Dies gilt ebenso, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. AZ ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.